DIC/DIL-Policen

Je nach Vorhaben sollen sich auch suisse.ing-Büros einer Versicherung für Planungsgemeinschaften oder einer Bauplatzversicherung Dritter anschliessen. Bei der Prüfung der allgemeinen Versicherungsbedingungen stellen sie dann fest, dass es wesentliche Einschränkungen im Deckungsumfang sowie einschneidende Begrenzungen bei den Deckungssummen gibt. Hierfür besteht die Möglichkeit einer Versicherung unter einem Rahmenvertrag der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG zu attraktiven Konditionen. Dabei werden sowohl Differenzen im Deckungsumfang (DIC = Difference in Conditions) als auch fehlende Deckungssummen (DIL = Difference in Limits) versichert.

Die Vorteile dieser Lösung sind:

  • Es entsteht keine Doppelversicherung mit doppelten Prämien;
  • Die DIC/DIL-Police kommt nur dann zum Tragen, wenn die Drittversicherung für einen Schaden nicht aufkommt. Dementsprechend ist sie günstig.

Für eine ergänzende Deckung (DIC/DIL) senden Sie bitte die Unterlagen zur Drittversicherung (Police und Vertrag des Auftraggebers) an die Geschäftsstelle der suisse.ing Stiftung. Diese ermittelt gestützt darauf den Differenzbetrag und veranschlagt Ihnen die Versicherungsprämie. Weitere Details dazu finden sich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Policen von Ingenieur-/Planungsgemeninschaften (AVB Rahmenvertrag).

AVB Rahmenvertrag
Merkblatt zur Bauplatzlösung​

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