Was tun im Schadensfall?

Einen kühlen Kopf zu bewahren, ist im Schadensfall besonders wichtig. Die ersten Schritte und ein korrektes Vorgehen sind hier massgeblich. Auch Mitarbeitende vor Ort müssen darüber instruiert sein. Unterstützung und schnelle, unbürokratische Hilfe finden Versicherte bei der Geschäftsstelle der suisse.ing Stiftung.

Zum Vorgehen und Verhalten im Schadenfall:

  • Akuter Notfall/Unfall: Zuerst für die Rettung von Personen und die Absicherung der Unfallstelle sorgen.
  • Vorsicht bei mündlichen Aussagen: Es besteht keine Pflicht, gegenüber Polizei und Untersuchungsbehörden sowie Medien am Unfallort auszusagen. Alle Aussagen können gegen das beteiligte Unternehmen verwendet werden. Deshalb: keine voreiligen Annahmen/Vermutungen äussern, sondern nur sichere Tatsachen.
  • Schadensmeldung: Die Geschäftsstelle der suisse.ing Stiftung nimmt die Schadenmeldung entgegen und berät die Versicherten.
  • Erstberatung: Die suisse.ing Stiftung bietet rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von ungerechtfertigten Haftpflichtansprüchen. Frühzeitig melden!

  • Beweissicherung: Vor der Beweissicherung sollen keine Massnahmen zur Behebung eines Bauschadens oder eines Mangels eingeleitet werden (Ausnahme: eigentliche Rettungsmassnahmen). Beratung durch die juristische Erstberatung der suisse.ing Stiftung.
  • Schadenminderungspflicht: Es muss alles getan werden, um den Schaden tief zu halten. Diese Schritte sollen mit der Versicherung abgestimmt werden.

Merkblatt «Verhalten bei Schadenfällen» 
Schadenanzeige für Haftpflichtversicherung

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