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Innerhalb einer Ingenieur-/Planungsgemeinschaft, die sich ausschliesslich aus suisse.ing-versicherten Mitgliedern zusammensetzt, sind diese durch den Kollektivvertrag geschützt. Bei Ingenieur-/Planungsgemeinschaften, in denen auch nicht-suisse.ing-versicherte Betriebe mitwirken, greift die kollektive Betriebs- und Berufshalftpflichtversicherung indes nicht. Sie können zur Abdeckung ihrer Risiken bei der suisse.ing Stiftung eine massgeschneiderte Projektpolice abschliessen (Fragebogen). Dadurch wird vermieden, dass aufgrund unterschiedlicher Deckungssummen und Versicherungsbedingungen Probleme im Schadensfall auftreten.