Realerfüllungsgarantie

Als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung bietet die suisse.ing Stiftung eine Realerfüllungsgarantie an. Sie gewährt den Auftraggebenden der suisse.ing-Büros eine Erfüllungsgarantie für die ganze Vertragsabwicklung, einschliesslich der Phasen der Abschluss- und Garantiearbeiten. Sollte das suisse.ing-Büro einen Auftrag nicht erfüllen (inkl. unbegründetem Rücktritt), sorgt die suisse.ing Stiftung dafür, dass der Auftrag ohne Mehrkosten für den Auftraggebenden vertragskonform abgeschlossen wird.

Die suisse.ing Stiftung übernimmt die Mehrkosten, die durch das Einarbeiten des neuen Büros entstehen. Zudem entlastet sie den Auftraggebenden von der Suche eines geeigneten Ersatzbüros.

Die interne Vereinbarung zwischen dem suisse.ing-Büro und der suisse.ing Stiftung stellt sicher, dass das suisse.ing-Büro nur Honorar entsprechend seinen Leistungen bezieht. Das mit der Vollendung beauftragte Büro kann daher für seine Leistungen das normale vertraglich vereinbarte Honorar beziehen. Die suisse.ing Stiftung übernimmt die Mehrkosten.

Die Garantieerklärung wird dem suisse.ing-Büro gegen eine Prämie von 3‰ des Honorars (Minimalprämie CHF 300.– pro Auftrag) abgegeben. Die suisse.ing Stiftung stellt diese Realerfüllungsgarantie nur suisse.ing-versicherten Unternehmen aus.

Planungsarbeitsgemeinschaften können die Realerfüllungsgarantie in Anspruch nehmen, wenn die daran beteiligten suisse.ing-Büros einen Leistungsanteil von mehr als 50% haben.

Muster «Vereinbarung»
Muster «Garantieerklärung»
Muster «Absichtserklärung»

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