Projektpolicen

Zusehends werden auch grössere Projekte unter dem Patronat eines einzelnen Planungsbüros abgewickelt, welches dann wiederum verschiedene Subplanerinnen und -planer engagiert. Obwohl faktisch dieselben Leistungen wie in einer Planungsgemeinschaft erbracht werden, muss in diesem Fall keine juristische Gesellschaft begründet werden. Formal gelten diese Organisationsformen indes nicht als Planungsgemeinschaften. Unter dem Rahmenvertrag, den die suisse.ing Stiftung mit der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG abgeschlossen hat, ist es dennoch möglich, die Risiken entsprechender Vorhaben mit einer eigenen Projektpolice zu versichern. Dabei können alle oder aber auch nur einzelner Parteien versichert werden.

Projektpolicen bieten folgende Vorteile:

  • einen optimalen Schutz für Generalplanerinnen und -planer, Generalunternehmerinnen und -unternehmer oder Totalunternehmerinnen und -unternehmer;
  • den vollen Deckungsumfang mit massgeschneiderten Deckungssummen zu fixen Bedingungen, unabhängig von der Projektlaufzeit;
  • sowie eine unter Berücksichtigung der gewählten Deckungssummen und den versicherten Teilphasen individuelle und vom Kollektivvertrag unabhängig laufende Tarifierung.

Details dazu finden sich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Policen von Ingenieur-/Planungsgemeinschaften (AVB Rahmenvertrag). Bitte füllen Sie bei Interesse den Fragebogen für Ingenieur-/Planungsgemeinschaften aus und senden Sie diesen an die SRB Assekuranz Broker AG (Versicherungsvermittlerin).

AVB Rahmenvertrag
Fragebogen 

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