Durch die Nutzung von www.suisse-ing-stiftung.ch akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies. Datenschutz.
Der Stiftungsrat widmet sich relevanten Themenkreisen in spezialisierten Arbeitsgruppen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen wie auch der Vorsitz werden vom Stiftungsrat bestimmt. Jede Arbeitsgruppe arbeitet im Rahmen eines Jahresbudgets, das durch den Vorsitzenden überwacht wird. Die Mitglieder werden einzeln gemäss den durch den Stiftungsrat genehmigten Ansätzen entschädigt.
Die Arbeitsgruppe «Schadenprävention/Qualitätssicherung» verfolgt die langfristige Optimierung der Schadenbelastung der suisse.ing-Versicherung. Sie erarbeitet dazu geeignete Massnahmen zur Einführung bei den versicherten Firmen und unterstützt die Mitglieder über regelmässige Informationen bei der Minimierung des eigenen Schadenrendements. Die Arbeitsgruppe kann Schulungen durchführen und mit Zertifizierungsorganisationen zusammenarbeiten. Sie kann Firmen mit auffälligem Schadensverlauf besuchen oder einladen.
Zum Reglement der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe «Schadenanalyse» ist um die optimale Schadenerledigung im Interesse der Stiftung und der Versicherten bemüht. Sie nimmt den Kontakt zur Versicherungsgesellschaft wahr, überprüft den sachgerechten Verlauf der Schadensabwicklung und ermittelt die Schadenursachen im Hinblick auf geeignete Präventionsmassnahmen. Die Arbeitsgruppe kann beim Stiftungsrat korrigierende Massnahmen bei Firmen mit auffälligen Schadenrendements beantragen.
Zum Reglement der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe «Vertragserneuerung/Marktanalyse» verfolgt die Entwicklung des Versicherungsmarktes im Ingenieurwesen des Baubereiches und zugehöriger Dienstleistungen. Sie erarbeitet die Eckpunkte für laufende Vertragsverhandlungen zuhanden des Stiftungsrates. Im Rahmen eines Pflichtenheftes wird die Arbeitsgruppe dabei von der SRB Assekuranz Broker AG unterstützt.
Zum Reglement der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe «Vermögensverwaltung» ist im Rahmen der vom Stiftungsrat festgelegten Anlagerichtlinien um die Verwaltung des Stiftungsvermögens besorgt. Sie orientiert den Stiftungsrat alle drei Monate im Rahmen eines Kommentars sowie anlässlich der Frühjahrssitzung über die Vermögensentwicklung und die Anlageresultate. Im Bedarfsfall legt sie Vorschläge zur Anpassung der Anlagerichtlinien vor. Die Mitglieder sind Stiftungsräte mit besonderer Eignung und Interesse für die Belange der Vermögensverwaltung. Im Normalfall sind dies der Präsident oder die Präsidentin und ein weiteres Mitglied, das als eigentliche/r Vermögensverwalterin oder -verwalter besondere professionelle Voraussetzungen zu erfüllen hat.